Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
eine nach dem  AGB-Gesetz vom Bundesministerium für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates erlassene VO vom 20.6.1980 (BGBl I 742) m.spät.Änd. für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung und für die öffentliche Versorgung mit Fernwärme.

Lexikon der Economics. 2013.

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